AGBs

AGBs der Expleno GmbH

(1) Sofern Sie (nachfolgend: “Kunde”) von uns, der Expleno GmbH (Hamerlingstraße 6, 3300 Amstetten)Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen – und/oder Beratungsverträge eingehen – wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von uns vereinbart.

Die Inanspruchnahme unserer Angebote ohne vorherige Anerkennung unserer AGB wird nicht gestattet.

(2) Sie bestätigen vor Inanspruchnahme unserer Dienste und Dienstleistungen, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und ausschließlich im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit unsere Dienste in Anspruch zu nehmen beziehungsweise diesbezügliche Verträge mit uns einzugehen.

(3) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit Ihnen.

(4) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme unserer Dienste / Dienstleistungen gültige Fassung unserer AGB.

(5) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

(1) Wir bieten unseren Kunden insbesondere die Produktion und das Hosting von Videoanleitungen an. Die Leistungen erfolgen, je nach Ihrer Buchung, standardisiert oder individualisiert. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus unseren Angeboten.

(4) Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern von uns unverzüglich erbringen.

(1) Die Präsentation und Bewerbung unserer Dienste/Dienstleistungen auf unseren Webseiten, oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf Facebook oder LinkedIn) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit uns dar.

(2) Der Vertragsschluss zwischen uns und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von uns zu erhalten.

(3) Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass wir das Telefonat mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen.

(4) Wir werden den Zugang Ihrer über unsere Webseiten / Videochat abgegebenen Bestellungen und Aufträge unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ihnen unmittelbar Zugang zu Ihrer Bestellung (zum Beispiel durch Zugang zur passwortgeschützten Teilnehmerplattform) gewährt wird.

(5) Sollte die Leistung der von Ihnen bestellten Dienstleistungen nicht möglich sein, etwa aus technischen Gründen, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

(1) Sämtliche Preisangaben von uns sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Unsere Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Kunden festgelegten Zeitpunkten.

(3) Die angebotenen Preise für die Produktion der Video-Anleitungen gelten vorbehaltlich der vereinbarten Mitwirkung durch den Kunden. Die jeweilige Mitwirkungspflichten ergeben sich unmittelbar aus unseren Angeboten.

(4) Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit uns vorleistungsverpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

(5) Expleno darf die Preise für das Hosting einmal pro Jahr um maximal 10% erhöhen.

(6) Der Expleno Hosting-Dienst ist auf die im Hauptvertrag vereinbarte maximale Anzahl an Zugriffen pro Monat begrenzt. Bei Überschreitung ist Expleno berechtigt, den Hosting-Dienst für die betreffenden Anleitungen für das verbleibende laufende Monat auszusetzen. Expleno informiert unverzüglich, sobald 80% und 100% der Kapazität ausgeschöpft wurden.

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei uns nicht vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei uns vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung gegenüber uns in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Wir werden die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

(1) Wir werden die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Wir sind berechtigt, uns dazu der Hilfe Dritter / Dienstleister zu bedienen.

(2) Sind wir gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch unsererseits unberührt.

(1) Bewertungen (Sterne, Kommentare) innerhalb sozialer Medien geben die Parteien nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern von uns entfernt der Kunde eine über uns abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen uns und dem Kunden. Entfernt der Kunde auf erstes Anfordern die von uns beanstandete Bewertung / Kommentar nicht, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als verwirkt.

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von uns (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von uns zu wahren. Wir sind berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von uns innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, andere Kunden von uns abzuwerben.

(1) Der Kunde erwirbt sämtliche während der Vorbereitung und Produktion entstandenen Video-, Foto und Textinhalte ausschließlich, frei auf Dritte übertragbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt.

(2) Expleno verwendet grafische Standardelemente zur leichteren Verständlichkeit (Symbole, Grafiken, schematische Darstellungen, etc.). Die Verwendung dieser Elemente ist ausschließlich auf die jeweilige Videoanleitung beschränkt, in der sie von Expleno eingebettet wurden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung dieser Elemente ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden von uns bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.

(1) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig, es sei denn, die individualvertragliche Absprache mit dem Kunden ist anders lautend.

(2) Sie können den geschuldeten Preis nach Ihrer Wahl auf eines unserer angegebenen Konten überweisen, uns eine (SEPA)-Einzugsermächtigung erteilen oder Kreditkarte bezahlen. Im Fall einer erteilten (SEPA)-Einzugsermächtigung oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte werden wir die Belastung Ihres Kontos frühestens zu dem in Abs. 1 geregelten Zeitpunkt veranlassen. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.

(3) Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen / Beratungen ist auch im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an:

office(at)expleno.com (vorab)  

Expleno GmbH, Hamerlingstraße 6, 3300 Amstetten (postalisch im Nachgang)

Ihre Firma und Anschrift (postalisch im Nachgang). Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:

Ich ermächtige die (Firma), vertreten durch die Geschäftsführerin ( Name) und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto

IBAN:

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der (Firma) auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.

Vorname und Name des Kontoinhabers

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers

Postleitzahl und Ort

Kreditinstitut (Name und BIC)

IBAN:

Ort, Datum

Unterschrift des Kontoinhabers

(4) Unternehmer und Kaufleute erhalten auf Anforderung (E-Mail) eine Rechnung über die gebuchten Dienstleistungen.

(1) Expleno haftet nicht für eventuelle negative Auswirkungen, die auf Grund einer falschen, unvollständigen oder missverständlichen Anleitung entstehen, und ersetzt keine Schäden.

(2) Durch Serverausfälle oder Wartungsarbeiten kann die Expleno-App nicht erreichbar sein. Für daraus entstehende negative Auswirkungen übernimmt Expleno keine Haftung und ersetzt keine Schäden.

Wir gehen ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei fernmündlich mit Unternehmern eingegangenen Verträgen.

Bis zur Novellierung des Widerrufsrechts bestand für digitale Inhalte nach herrschender Meinung kein Widerrufsrecht, da Daten „auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind“ (§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB a. F.).

Seit der Reform des Widerrufsrechts im Juni 2014 hat der Kunde grundsätzlich auch bei digitaler Ware ein Widerrufsrecht. Allerdings kann das Widerrufsrecht unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB erlöschen, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

  • ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
  • seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.

Das bedeutet: Händler können das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB für digitale Ware zum Erlöschen bringen. Das Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 356 Abs. 5 BGB setzt allerdings voraus, dass der Händler den Verbraucher ausführlich darüber aufklärt, dass er sein Widerrufsrecht verliert, wenn er an die digitalen Inhalte kommen möchte. Wie können Händler dieser Aufklärungspflicht in der Praxis nachkommen?

Zunächst ist entscheidend: Das Widerrufsrecht kann nach § 356 Abs. 5 BGB nur für „digitale Inhalte“ erlöschen. „Digitale Inhalte“ sind „Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden“ (§ 312f Abs. 3 BGB). Ob diese Daten vollständig heruntergeladen, gespeichert und anschließend sichtbar gemacht werden oder bereits während des Downloads in Echtzeit sichtbar gemacht werden (Streaming), ist dabei unerheblich.

Beispiele für solche digitalen Inhalte sind:

  • Computerprogramme (Software)
  • Anwendungen (Apps)
  • Spiele
  • Musik
  • Videos
  • elektronische Texte (E-Books)
  • Hörbücher

Wesentlich ist, dass die Daten nicht auf einem körperlichen Datenträger (bspw. auf einer CD, Blue-Ray etc.) gespeichert sind. Die Daten müssen vielmehr „unkörperlich“, sprich per Download im Internet, per E-Mail etc. verkauft werden. Bei „verkörperten“ Daten kann das Widerrufsrecht nicht nach § 356 Abs. 5 BGB erlöschen.

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden ist das Gericht Amstetten. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch.